Ab dem 1. Januar 2025 haben alle Vereine die gesetzliche Pflicht, die Möglichkeit zu schaffen, Rechnungen in elektronischer Form (E-Rechnungen) anzunehmen. Diese Rechnungen müssen dann 8 Jahre elektronisch gesichert werden (keine ausgedruckte Ablage).

Bitte nutzen Sie daher ab sofort, für ihre elektronischen Rechnungen, unser neues E-Mailkonto:

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Anmerkung: Sportvereine sind als Aussteller und Empfänger von Rechnungen i. d. R. auch von der E-Rechnungspflicht betroffen. Auch wenn es für die Vereine Übergangsregelungen bis Ende 2026 bzw. Ende 2027 für die Ausstellung von E-Rechnungen gibt (vorbehaltlich der Zustimmung des Rechnungsempfängers), müssen Vereine ab dem 1.1.2025 in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.